Kamin an neue Heizung anpassen im Kanton Aargau
Heizungsumstellung geplant? Kaminanpassung anfragen.
Anfrage sendenWir sind eine Vermittlungsplattform — kein Handwerksbetrieb.
Warum muss der Kamin bei Heizungswechsel angepasst werden?
Jede Feuerungsart stellt andere Anforderungen an den Kamin: Abgastemperatur, Abgasmenge, Säuregehalt und der erforderliche Unterdruck (Zug) unterscheiden sich je nach Brennstoff und Gerätetyp. Wird die Heizung gewechselt, muss der bestehende Kamin in den meisten Fällen angepasst werden.
Umstellung auf Gasheizung (Brennwert)
Moderne Gas-Brennwertgeräte arbeiten mit sehr niedrigen Abgastemperaturen (30–50 °C). Der bestehende Kamin ist darauf meist nicht ausgelegt:
- Der alte Kaminquerschnitt ist zu gross → Abgase kühlen zu schnell ab → Kondensat und Versottung.
- Das Mauerwerk ist nicht säurebeständig → das saure Kondensat greift den Kamin an.
- Lösung: Einziehen eines säurebeständigen Edelstahlrohrs (1.4404 / 1.4571) mit angepasstem Querschnitt.
Umstellung auf Pelletheizung
Pelletheizungen haben andere Anforderungen als Öl- oder Gasheizungen:
- Höhere Abgastemperaturen als Gas, aber niedriger als alte Ölheizungen.
- Staub- und Aschepartikel im Abgas erfordern einen glatten Kaminzug.
- Möglicher Russbrand erfordert temperaturbeständige Materialien.
- Lösung: Edelstahlrohr (1.4301 oder 1.4404) mit Zulassung für Festbrennstoffe.
Umstellung auf Wärmepumpe
Bei der Installation einer Wärmepumpe entfällt die Feuerung vollständig – der Kamin wird nicht mehr benötigt:
- Der Kamin kann stillgelegt werden. Dazu muss er fachgerecht verschlossen und gegen Feuchtigkeit geschützt werden.
- Eine Be- und Entlüftung des stillgelegten Kamins ist erforderlich, um Feuchtigkeitsansammlungen zu vermeiden.
- Der Schornsteinkopf muss mit einer Lüftungsabdeckung versehen werden.
- Hinweis: Eine spätere Reaktivierung (z. B. für Cheminée) ist bei fachgerechter Stilllegung möglich.
Umstellung von Öl auf Holz (Stückholz / Cheminée)
Wird zusätzlich ein Holzofen oder Cheminée installiert, gelten folgende Anforderungen:
- Der Kamin muss für Festbrennstoffe mit höheren Temperaturen ausgelegt sein.
- Der Querschnitt muss zum Gerät passen (nicht zu gross, nicht zu klein).
- Eine Mehrfachbelegung (z. B. Holzofen + Gasheizung am selben Kamin) ist nur mit geprüften Systemen und mit Bewilligung zulässig.
Rechtliche Anforderungen bei Heizungswechsel
Im Kanton Aargau ist bei einem Heizungswechsel Folgendes zu beachten:
- Meldepflicht: Der Wechsel des Wärmeerzeugers ist der Gemeinde oder dem Kaminfeger zu melden.
- Abnahme: Nach der Installation muss der Kaminfeger die Anlage prüfen und abnehmen.
- Lufthygiene: Der neue Wärmeerzeuger muss die Emissionsgrenzwerte der LRV einhalten.
- Förderung: Für den Ersatz alter Öl- oder Gasheizungen durch erneuerbare Systeme gibt es kantonale Förderbeiträge (Gebäudeprogramm).
Heizungsumstellung geplant? Kaminanpassung jetzt anfragen im Kanton Aargau.
Anfrage senden