Aussenkamin im Kanton Aargau
Ein Aussenkamin ist eine Abgasanlage, die an der Gebäudeaussenseite geführt wird. Er kann eine Alternative sein, wenn der bestehende Innenkamin nicht genutzt werden kann oder die Sanierung nicht möglich ist.
Wann kommt ein Aussenkamin infrage?
- Der bestehende Innenkamin ist nicht mehr nutzbar
- Eine Sanierung des Innenkamins ist technisch nicht möglich oder unwirtschaftlich
- Der Kaminquerschnitt ist für die neue Feuerung ungeeignet
- Eine neue Feuerung wird installiert, und ein eigener Kamin ist erforderlich
- Der bestehende Kamin befindet sich an einer ungünstigen Position
Anforderungen
Ein Aussenkamin muss verschiedenen Anforderungen genügen:
- Brandschutzabstände: ausreichender Abstand zu brennbaren Bauteilen, Fenstern und Nachbargebäuden
- Höhe über Dach: Die Austrittsöffnung muss die vorgeschriebene Höhe über der Dachfläche erreichen
- Befestigung: Sichere Verankerung an der Fassade oder eigenständige Gründung
- Witterungsschutz: Der Kamin muss gegen Wind, Regen und Frost geschützt sein
- Zugänglichkeit: Reinigungsöffnungen müssen erreichbar sein
Abstimmung mit Behörden
Ein Aussenkamin kann baubewilligungspflichtig sein. Die Abstimmung mit der zuständigen Baubehörde, dem Kaminfeger und gegebenenfalls der Brandschutzstelle ist projektspezifisch zu klären.
Hinweis: Die Planung und Montage eines Aussenkamins erfordert Fachkenntnisse in den
Bereichen Brandschutz, Statik und Gebäudehülle. Eine verbindliche Offerte ist erst nach Besichtigung
und Prüfung der örtlichen Gegebenheiten möglich.