Kaminfeger und Brandschutz

Kaminfeger und Brandschutz im Kanton Aargau

Kaminfeger und Brandschutzbehörden spielen eine wichtige Rolle bei der Sicherheit von Kaminanlagen. In der Schweiz unterliegen Feuerungs- und Abgasanlagen regelmässigen Kontrollen.

⚠ Sicherheitshinweis: Bei Rauch- oder Abgasaustritt, ungewöhnlichem Geruch, sichtbaren Schäden, Brandspuren oder Verdacht auf Kohlenmonoxid darf die Anlage nicht weiterbetrieben werden, bis sie durch eine geeignete Fachperson geprüft wurde. Bei akuter Gefahr: Feuerwehr oder Kaminfeger kontaktieren.

Rolle des Kaminfegers

Der Kaminfeger führt die gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollen von Feuerungs- und Abgasanlagen durch. Seine Aufgaben umfassen:

Brandschutzanforderungen (VKF)

Die Brandschutzvorschriften der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) legen die Anforderungen an Abgasanlagen, Feuerstätten und Brandschutzabstände fest. Diese Vorschriften sind im Kanton Aargau verbindlich. Die konkreten Anforderungen hängen von der Feuerung, der Gebäudeart und der baulichen Situation ab.

Kontrollintervalle

Die Kontrollintervalle richten sich nach der Art der Feuerung und den kantonalen Vorschriften. Typische Intervalle sind:

Hinweis: Die Zuständigkeit für Kontrollen, Bewilligungen und Abnahmen kann je nach Gemeinde und Kanton variieren. Wir empfehlen, die konkreten Anforderungen mit dem zuständigen Kaminfeger oder der Brandschutzstelle zu klären.

Bewilligungen

Für bestimmte Arbeiten an Kaminanlagen kann eine Bewilligung erforderlich sein. Dies betrifft insbesondere:

Ob im Einzelfall eine Bewilligung nötig ist, muss mit der zuständigen Baubehörde oder dem Kaminfeger geklärt werden.

Kaminfegerbericht übermitteln

Haben Sie einen aktuellen Kaminfegerbericht mit Beanstandungen? Senden Sie ihn uns für eine Vorprüfung.

Bitte fotografieren Sie nur Bereiche, die sicher und ohne Klettern, Öffnen der Anlage oder Betreten des Dachs zugänglich sind.