Kamin für einen Heizungsersatz prüfen
Wird die Heizung ersetzt, muss in vielen Fällen auch die Abgasanlage überprüft werden. Die neue Feuerung hat oft andere Abgastemperaturen, Feuchtegehalte und Drücke als die alte. Ob eine Sanierung nötig ist, hängt von der Kombination aus neuer Heizung und bestehendem Kamin ab.
Was ändert sich beim Heizungsersatz?
Die neue Feuerung bestimmt die Anforderungen an die Abgasanlage. Folgende Parameter können sich ändern:
- Abgastemperatur: Niedrigere Temperaturen (z.B. bei Brennwertgeräten) können zu Kondensatbildung führen
- Feuchtegehalt: Höhere Feuchte erfordert korrosionsbeständige Materialien
- Abgasmenge und Druck: Andere Volumenströme benötigen einen passenden Querschnitt
- Brennstoff: Der Wechsel von Öl auf Holz oder Pellets verändert die Anforderungen grundlegend
Neue Heizung – neuer Kamin?
Nicht jeder Heizungsersatz erfordert eine Sanierung des Kamins. Die Prüfung umfasst:
- Ist der bestehende Kamin für die neue Feuerung geeignet?
- Muss der Querschnitt angepasst werden?
- Ist ein Innenrohr aus Edelstahl oder Keramik nötig?
- Muss die Abgasanlage ganz ersetzt werden?
- Welche Brandschutzanforderungen gelten für die neue Feuerung?
Mögliche Massnahmen je nach Heizung
Pellet- oder Holzheizung
Pellet- und Holzheizungen arbeiten mit höheren Abgastemperaturen. Der Kamin muss temperaturbeständig sein und den Anforderungen an Russbrandsicherheit genügen. Ein Edelstahl-Innenrohr kommt häufig infrage.
Ölheizung
Moderne Öl-Brennwertgeräte erzeugen tiefere Abgastemperaturen und mehr Kondensat. Der Kaminquerschnitt muss an das neue Gerät angepasst werden. Ein korrosionsbeständiges Innenrohr ist oft erforderlich.
Gasheizung
Gas-Brennwertgeräte haben die tiefsten Abgastemperaturen. Kondensat fällt in grösseren Mengen an. Die Abgasanlage muss für den Betrieb mit Kondensat ausgelegt sein.
Dokumentation und Kontrollen
Nach dem Heizungsersatz und allfälligen Arbeiten am Kamin sind in der Regel folgende Schritte erforderlich:
- Kontrolle der Anlage durch den zuständigen Kaminfeger
- Dokumentation der ausgeführten Arbeiten
- Gegebenenfalls Abnahme durch die Brandschutzbehörde
- Eintrag in den Feuerungskontrollbeleg